Das Essen auf dem Prüfstand
Essen soll gesund und lecker sein. Wie man aus den Zuschlagskriterien „Äußeres, Zustand des Behältnisses, Aussehen, Farbe, Zusammensetzung, Konsistenz, Geruch und Geschack eine vergaberechtskonforme Zuschlagsentscheidung zubereitet, hat die Vergabekammer Bund im Beschluss vom 13.04.2016 – VK 2-19/16 – entschieden.
Es geht -mal wieder- um die fehlende Transparenz des Schulnotensystems als Wertungsmaßstab.