Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns
Fehler im Vergabeverfahren können dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber dem vergaberechtswidrig übergangenen Bieter Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zahlen muss. Das OLG Saarbrücken hat einem Bieter in seinem Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 1 U 60/15, einen derartigen Anspruch zugesprochen.