OLG Koblenz

Genereller Ausschluss des Nachforderns von Unterlagen

Die Flexibilisierung des Vergaberechts hat dazu geführt, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgefordert bzw. vervollständigt werden dürfen (Allgemeine Auftragsvergabe nach VgV) oder sogar müssen (Vergabe von Bauaufträgen nach VOB/A). Im Bereich der VgV-Vergaben kommt bei unternehmensbezogenen Unterlagen sogar eine Korrektur in Betracht. Trotzdem erlaubt es § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV dem Auftraggeber grundsätzlich […]

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Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

Öffentliche Auftraggeber haben immer noch „Berührungsängste“ zu Nebenangeboten. Oft ist es die Unkenntnis, was das neue Vergaberecht diesbezüglich an Erleichterungen geregelt hat. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, um keine Vergabefehler zu begehen und sogar schadensersatzpflichtig zu werden. Denn es gibt kleine aber feine Unterschiede zwischen er allgemeinen Auftragsvergabe und der Vergabe von Bauleistungen. Die

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