VK Sachsen-Anhalt

Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

Öffentliche Auftraggeber haben immer noch „Berührungsängste“ zu Nebenangeboten. Oft ist es die Unkenntnis, was das neue Vergaberecht diesbezüglich an Erleichterungen geregelt hat. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, um keine Vergabefehler zu begehen und sogar schadensersatzpflichtig zu werden. Denn es gibt kleine aber feine Unterschiede zwischen er allgemeinen Auftragsvergabe und der Vergabe von Bauleistungen. Die

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Nebenangebote im Vergaberecht (III)

Bereits in zwei vorhergehenden Webinaren habe ich auf neue Entwicklungen im Bereich der Wertung von Nebenangeboten hingewiesen. Aktuell gibt es wieder neue Rechtsprechung zu diesem Thema. Wie detailliert muss ein vollständiges Nebenangebot sein? Darf der Auftraggeber den Inhalt eines unklaren Nebenangebotes aufklären? Muss ein Nebenangebot gleichwertig zum Amtsvorschlag sein oder reicht es aus, wenn die

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Wertung von Nebenangeboten nach dem Kriterium des geringsten Preises

Aufzeichnung des Vergaberechtsfrühstücks 9/2016 vom 14.03.2016 (Webinar). Die Wertung von Nebenangeboten nach dem Kriterium des geringsten Preises führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 7.1.2014, X ZB 15/15) zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung. Manchmal soll sie aber doch zulässig sein, so ein aktueller Beschluss der Vergabekammer Sachsen-Anhalt (15.01.2016, 3 VK LSA 77/15). Und ab dem

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