Nachunternehmer
Keine Angabe der von Nachunternehmern auszuführenden Leistung im Angebot? Das führt zum Ausschluss, so die Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Keine Angabe der von Nachunternehmern auszuführenden Leistung im Angebot? Das führt zum Ausschluss, so die Vergabekammer Sachsen-Anhalt
– EuGH, Urteil vom 05.04.2016 – Rs. C-689/13 – Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Bieter, dessen Angebot auszuschließen ist, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann. Die Erläuterung dieses Urteils und der sich daraus ergebenden Folgen vor dem Hintergrund des seit dem 18.04.2016 geltenden neuen Vergaberechts sind Thema des aktuellen Vergaberechtsfrühstücks.
Aufzeichnung des Vergaberechtsfrühstücks 14/2106 vom 02.05.2016 (Webinar – Basics). Erläutert werden die Grundzüge des seit dem 18.04.2016 geltenden, modernisierten Vergaberechts.
Aufzeichnung des Vergaberechtsfrühstücks 3/2016 vom 25.01.2016 (Webinar). Besprochen wird die Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 08.10.2015, Aktenzeichen 2 Verg 4/15. Das OLG hat entschieden, dass dem Recht auf Akteneinsicht in der Regel Vorrang vor dem Interesse auf Geheimnisschutz einzuräumen ist.