Einmal geeignet, immer geeignet?!?

Vergaberecht: Eine kritische Analyse des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.03.2021 (Verg 9/21)

Im Verhandlungsverfahren entsteht mit der Eigungsprüfung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ein Vertrauenstatbestand für den Bieter. Dieser muss nicht mehr damit rechnen, dass der öffentliche Auftraggeber seine Eignung auf gleichbleibender Tatsachengrundlage später noch einmal abweichend beurteilt. Selbst wenn die ursprüngliche Eignungsprüfung fehlerhaft war. Die Mitbieter haben diesen Vergaberechtsverstoß hinzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 – Verg 9/21). Oliver Weihrauch, Fachanwalt für Vergaberecht analysiert diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kritisch. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass diese Rechtsauffassung gegen höherrangige Vergabegrundsätze verstößt. Die Gründe dafür werden in diesem Beitrag geschildert.

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