Anknüpfend an das Vergaberechtsfrühstück 17 vom 30.05.2016 wird die Frage problematisiert, ob die ab dem 18.04.2016 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung auch auf zuvor geschlossene und noch nicht beendete Verträge Anwendung findet.
Anknüpfend an das Vergaberechtsfrühstück 17 vom 30.05.2016 wird die Frage problematisiert, ob die ab dem 18.04.2016 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung auch auf zuvor geschlossene und noch nicht beendete Verträge Anwendung findet.