Welche Auskünfte kann der Auftraggeber von einem Bieter im Vergabeverfahren fordern?
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 17.02.2016 – Verg 41/15 – die vorhergehende Entscheidung der Vergabekammer des Bundes „gekippt“: Der Bieter muss im Vergabeverfahren keine gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen offenlegen.
Dafür kann er manchmal verpflichtet sein, seine Nachunternehmer im Angebot zu benennen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2015 – 1 VK 15/15)
Beide Themen und die allgemeinen Aussagen des OLG Düsseldorf zur Zuverlässigkeit von Bietern werden in dem Webinar vor dem Hintergrund des seit dem 18.04.2016 geltenden Vergaberechts erläutert.