Zumutbare Auskünfte von Bietern im Vergabeverfahren

Welche Auskünfte kann der Auftraggeber von einem Bieter im Vergabeverfahren fordern?

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 17.02.2016 – Verg 41/15 –  die vorhergehende Entscheidung der Vergabekammer des Bundes „gekippt“: Der Bieter muss im Vergabeverfahren keine gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen offenlegen.

Dafür kann er manchmal verpflichtet sein, seine Nachunternehmer im Angebot zu benennen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2015 – 1 VK 15/15)

Beide Themen und die allgemeinen Aussagen des OLG Düsseldorf zur Zuverlässigkeit von Bietern werden in dem Webinar vor dem Hintergrund des seit dem 18.04.2016 geltenden Vergaberechts erläutert.

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