Öffentliche Auftraggeber haben immer noch „Berührungsängste“ zu Nebenangeboten. Oft ist es die Unkenntnis, was das neue Vergaberecht diesbezüglich an Erleichterungen geregelt hat. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, um keine Vergabefehler zu begehen und sogar schadensersatzpflichtig zu werden. Denn es gibt kleine aber feine Unterschiede zwischen er allgemeinen Auftragsvergabe und der Vergabe von Bauleistungen. Die Aufzeichnung des Live-Webinars erläutert die Grundzüge des Rechts der Nebenangebote und gibt Tipps für das rechtssichere Verhalten. Aktuelle Entscheidungen des OLG Koblenz ( Beschluss vom 25.08.2016 – 1 U 260/16) und der Vergabekammer Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 30.11.2016 – 3 VK LSA 44/16) werden erläutert.