Lebenszykluskosten bei Gebäuden im Vergaberecht

Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei Gebäuden als Zuschlagskriterium wurde in der Vergaberechtsreform 2016 umfassend neu geregelt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Handhabung in der Praxis werden in der Aufzeichnung des Vergaberechtsfrühstückes fachkundig und rechtssicher erläutert. Neben dem Spezialisten für das Vergaberecht,   Rechtsanwalt Oliver Weihrauch, moderiert Dipl.-In. Stefan Nendza, das Webinar. Herr Nendza ist langjähriger und erfahrener Projektleiter in dem auf die Berechnung von Lebenszykluskosten spezialisierten Ingenierbüro Rotermund Ingenieure. Herr Nendza ist zugleich M.A. für Bau- und Immobilenmanagement.

 

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