Im Unterschwellenwertbereich kann die Zuschlagserteilung auch ohne Bekanntmachung von Wertungskriterien zulässig sein, so die überraschende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 10.05.2016 – X ZR 66/15).
Die Erläuterung dieses Urteils und der sich daraus ergebenden Folgen vor dem Hintergrund des seit dem 18.04.2016 geltenden neuen Vergaberechts sind Thema des aktuellen Vergaberechtsfrühstücks.
Besonders berücksichtigt wird dabei die Situation bei Vergabeverfahren mit Nebenangeboten im Geltunsbereich des GWB 2016 (Oberschwellenwertbereich)