Unterschwellenwertvergaben nach der UVgO (Diskussionsentwurf 31.08.2016)

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat nach ersten Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern den Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) erarbeitet und diesen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Die neue UVgO soll die derzeit im Unterschwellenbereich geltende VOL/A ersetzen.
Der BMWi-Diskussionsentwurf zur UVgO folgt strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), so dass öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Ober- und Unterschwellenbereich ähnliche Regeln beachten müssen. Die flexiblen Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht sollen nun auch bei der Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung kommen. Gleichzeitig sollen die auch bisher schon deutlich einfacheren Regeln für den Unterschwellenbereich erhalten werden.
UVgO soll ab Anfang 2017 gelten
Das BMWi beabsichtigt, die Öffentlichkeit, insbesondere die Verbände, zu dem Entwurf zu konsultieren. Die neuen Regelungen für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte soll durch Bund und Länder nach Einigung auf einen finalen Text Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden.
Das Video gibt einen ersten Überblick über die Regelungen des Diskussionsentwurfes.

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