Unterauftragnehmer (früher Nachunternehmer genannt) oder bloße Hilfsleistung?
Die Abgrenzung zwischen dem Nachunternehmer und der bloßen Hilfeleistung kann im Einzelfall schwierig werden. Dabei ist diese Unterscheidung vergaberechtlich von entscheidender Bedeutung, wenn es etwa um die Eignungsprüfung oder das im neuen Vergaberecht eingeführte eingeschränkte Selbstausführungsgebot geht.
Die Erläuterung des Beschlusses der Vergabekammer des Bundes (- VK Bund, Beschluss vom 06.06.2016 – VK 1-30/16 -) und der sich daraus ergebenden Folgen sind Thema des aktuellen Vergaberechtsfrühstücks.