Zulässigkeit und Grenzen der Risikoverschiebung

„Es gibt kein gesetzliches Verbot, bestimmte Vertragsrisiken, selbst wenn sie gewichtig sind und prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, auf den Auftragnehmer zu übertragen. Ebenso wenig ist es für Bieter unzumutbar, ein solches Risiko zu übernehmen. Dennoch kann im Einzelfall eine Verlagerung vertragstypischer Risiken vergaberechtswidrig sein“, so die Vergabekammer des Bundes (- VK Bund, Beschluss […]

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