Schwellenwerte 2020

Neue Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren 2020-2021

Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte angepasst. Anfang 2020 ist es wieder soweit. Die Schwellenwerte regeln, ob die im deutschen Recht umgesetzten EU-Vergaberichtlinien gelten und ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Anpassungen der Schwellenwerte werden üblicherweise im Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten dann, wegen der dynamischen Verweisung in § 106 Abs. 2 GWB, automatisch in Deutschland. In den letzten Perioden ging es immer nach oben mit den Schwellenwerten. Diesmal ist es anders.

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