Angebot

Auslegen, aufklären, ausschließen.

Auslegen, aufklären, ausschließen. Zum richtigen Umgang mit unklaren Angeboten (Update 2017).

  Angebote dürfen erst nach Auslegung und Aufklärung ausgeschlossen werden! Wie der Auftraggeber mit unklaren oder widersprüchlichen Angeboten umgehen muss, hat die Rechtsprechung zum alten Vergaberecht mehrfach entschieden. Jetzt liegt die erste Entscheidung nach dem neuen Vergaberecht zu dieser praxisrelevanten Thematik vor (VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 – VK 2-14/17) . Das Webinar beschäftigt sich mit …

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Die schwierige Umrechnung von Preisen in Wertungspunkte

Der Angebotspreis ist eine feststehende Größe. Will man aber das Preis- Leistungsverhältnis ermitteln (§ 127 Abs. 1 GWB 2016), müssen Wertungspunkte vergeben werden, die die Preisabstände der Bieter zueinander realistisch abbilden. Dass dies nicht ganz einfach ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 30.08.2016 – Z3-3-3194-28-07/16).

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