Schwellenwerte 2020

Neue Schwellenwerte für EU-Vergabeverfahren 2020-2021

Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte angepasst. Anfang 2020 ist es wieder soweit. Die Schwellenwerte regeln, ob die im deutschen Recht umgesetzten EU-Vergaberichtlinien gelten und ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Anpassungen der Schwellenwerte werden üblicherweise im Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gelten dann, wegen der dynamischen Verweisung in § 106 Abs. 2 GWB, automatisch in Deutschland. In den letzten Perioden ging es immer nach oben mit den Schwellenwerten. Diesmal ist es anders, was eine automatische Folge der Wechselkursentwicklung und der Vorgaben im europäischen Government Procurement Agreement ist.

Die Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 2020 sinken!


Ab 2020 gelten folgende neue Schwellenwerte, wie ich einer aktuellen Pressemitteilung der EU entnommen habe. Alles Nettowerte, wie Ihnen sicherlich bekannt ist. Wenn folgende Werte erreicht oder überschritten werden, muss ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt werden:

Bei Bauaufträgen sind das 5.350.000 Euro (aktuell sind es noch 5.548.000 Euro). Unabhängig übrigens, ob es sich um klassische öffentliche Auftraggeber handet. Oder um öffentliche Auftraggeber im Bereich der Verteidigung oder der sogenannten Sektoren. Also der Trinkwasserversorgung, der Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung, der Förderung fossiler Brennstoffe, der Bereitstellung von Verkehrsleistungen, Häfen und Flughäfen.
Die Absenkung des Schwellenwertes von aktuell 5.548.000 Euro auf 5.350.000 Euro ab 2020 gilt übrigens auch für für Konzessionen. Unabhängig davon, ob es sich um Baukonzessionen oder Dienstleistungskonzessionen handelt.


Kommen wir dann zu der Gruppe der Dienst- und Lieferaufträge, wozu auch die freiberufliche erbrachten Leistungen zählen.

  • Bei Dienst- und Lieferaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber sinkt der Schwellenwert auf 214.000 Euro. Von derzeit 221.000 Euro.
  • Ist der öffentliche Auftraggeber eine obere oder oberste Bundesbehörde, beträgt der neue Schwellenwert 139.000 Euro (derzeit144.000 Euro). Bundesoberbehörden sind z.B. das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesnetzagentur. Oberste Bundesbehörden sind unmittelbar der Regierung unterstehende Behörden wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das Bundespräsidialamt, der Bundesrechnungshof.
  • Ist der öffentliche Auftraggeber ein Sektorenauftraggeber beträgt der neue Schwellenwert 428.000 Euro. Derzeit sind es noch 443.000 Euro. Der gleiche Schwellenwert gilt für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich.

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