Die schwierige Umrechnung von Preisen in Wertungspunkte

Der Angebotspreis ist eine feststehende Größe. Will man aber das Preis- Leistungsverhältnis ermitteln (§ 127 Abs. 1 GWB 2016), müssen Wertungspunkte vergeben werden, die die Preisabstände der Bieter zueinander realistisch abbilden. Dass dies nicht ganz einfach ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 30.08.2016 – Z3-3-3194-28-07/16).

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