Ausschluss vom Vergabeverfahren

Das Vergaberecht kennt vier Möglichkeiten einen Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen. Zwingender oder fakultativer Ausschluss (§§ 123, 124 GWB), spezialgesetzliche Ausschlusstatbestände und vom Auftraggeber selbst gewählte Ausschlusstatbestände. Das Webinar gibt einen Überblick über diese Normen und die aktuelle Rechtsprechung dazu.

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