Auslegen, aufklären, ausschließen.

Auslegen, aufklären, ausschließen. Zum richtigen Umgang mit unklaren Angeboten (Update 2017).

Angebote dürfen erst nach Auslegung und Aufklärung ausgeschlossen werden!

Wie der Auftraggeber mit unklaren oder widersprüchlichen Angeboten umgehen muss, hat die Rechtsprechung zum alten Vergaberecht mehrfach entschieden. Jetzt liegt die erste Entscheidung nach dem neuen Vergaberecht zu dieser praxisrelevanten Thematik vor (VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 – VK 2-14/17) .
Das Webinar beschäftigt sich mit der Frage, ob sich die Rechtslage geändert hat.

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