Aufzeichnung des Vergaberechtsfrühstücks 2/2016 vom 18.01.2016 (Webinar). Besprochen wird das Urteil des OLG Hamm vom 6.8.2015, Aktenzeichen 17 U 139/12. MIt dieser Entscheidung hat das OLG einem Bieter Aufwendungsersatz für die Angebotsbearbeitung zugesprochen, weil dieser Leistungen erbracht hat, die als Vorarbeiten in den Aufgabenbereich des Auftraggebers fallen.
Leider, und dafür bitte ich um Enschuldigung, hat diese Aufzeichnung auf Grund des verwendeten Mikrofons keine gute Tonqualität. Zum Ausgleich stelle ich die Vortragsfolien ohne weitere Registrierung unter dem folgenden Link zur Verfügung. Aufwendungsersatz für Angebotserstellung