Änderung der Bietergemeinschaft- Fortführung der Angebotswertung?

Änderung der Bietergemeinschaft – das Angebot kann (manchmal) weiter gewertet werden!

Der EuGH hat in seinem am 24.05.2016 verkündeten Urteil (C-396/14) eine grundlegende Neubewertung des Verhältnisses von Gleichbehandlung der Bieter und Förderung des Wettbewerbes vorgenommen. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung im Vergaberecht haben.

Die Erläuterung dieses Urteils und der sich daraus ergebenden Folgen sind Thema des 23.  Vergaberechtsfrühstücks.

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